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BFH, 11.05.2005 - VI R 64/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Entfernungspauschale: Wege zwischen Betriebssitz und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 496/02
- BFH, 11.05.2005 - VI R 64/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 64/03
Der Senat hat mit Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 25/04, BFHE 209, 523 für Recht erkannt, dass in Fällen, in denen der Arbeitnehmer den Betriebssitz fortdauernd aufsucht, dieser auch dann seine "regelmäßige Arbeitsstätte" i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG darstellt, wenn er dort lediglich das eigene Kfz gegen ein Dienstfahrzeug austauscht. - FG Niedersachsen, 10.09.2003 - 2 K 496/02
Geltendmachung der Entfernungspauschale bei der Ausübung einer …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 64/03
Das Finanzgericht (FG) vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 94 veröffentlichten Urteil im Wesentlichen die Auffassung, die Entfernungspauschale gelte auch für Strecken, die ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Sammelbeförderung bei Einsatzwechseltätigkeit zurücklege, und zwar unabhängig von der Entfernung der jeweiligen Einsatzstelle von der Wohnung des Arbeitnehmers.
- BFH, 11.05.2005 - VI R 25/04
Keine Entfernungspauschale für Wege zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ab …
Diese Rechtsauffassung habe auch das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 10. September 2003 2 K 496/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2004, 94, Az. des Bundesfinanzhofs --BFH--: VI R 64/03) vertreten. - FG Thüringen, 27.11.2003 - II 1063/02
Keine Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und auswärtigem …
Der Antrag, mit dem die Kläger auf das zwischenzeitlich beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren BFH VI R 64/03 reagierten, führt zu keiner wesentlichen Veränderung der Prozesslage.Aus diesem Grund folgt der Senat nicht der Rechtsauffassung des Finanzgerichts Niedersachsen im Urteil vom 10. September 2003 2 K 496/02 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG -2004, 94 , Revision eingelegt: BFH VI R 64/03).